Pflicht zur Abnahme
Jede neu installierte Photovoltaikanlage muss vor der Inbetriebnahme durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft und abgenommen werden. Dies gilt sowohl für Aufdach- als auch für Indach-Anlagen.
Was wird geprüft?
Elektrische Sicherheit
- Isolationswiderstand der DC-Leitungen
- Erdung und Potentialausgleich
- Überspannungsschutz
- Leitungsquerschnitte und Absicherung
Wechselrichter
- Korrekte Installation und Konfiguration
- Netzeinspeisung gemäss Vorgaben
- Schutzfunktionen (ENS)
Allgemein
- Übereinstimmung mit Installationsanzeige
- Kennzeichnung und Beschriftung
- Zugänglichkeit der Komponenten
- Brandschutz
Ablauf der PV-Abnahme
- Installateur meldet die Anlage beim Netzbetreiber an
- PrüfXpert führt die unabhängige Kontrolle durch
- SiNa wird erteilt und an den Netzbetreiber übermittelt
- Netzbetreiber gibt die Anlage zur Einspeisung frei
Kosten
Die Abnahme einer Standard-PV-Anlage kostet bei PrüfXpert ab CHF 550. Im Preis enthalten sind alle Messungen, der SiNa und die Meldung an den Netzbetreiber.
Periodische Kontrolle
Nach der Erstabnahme unterliegt die PV-Anlage den regulären Kontrollperioden des Gebäudes (meist 20 Jahre für Wohnbauten). Eine separate periodische PV-Kontrolle ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
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Zertifizierter Sicherheitsberater (NIV Art. 27), ESTI-registriert (K-352577-4). Jahrelange Erfahrung in der Prüfung elektrischer Installationen im Kanton Zürich.