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25.3.2026 · Stefan Bloch
NIVKontrollperiodenVorschriften

NIV erklärt: Kontrollperioden 5, 10 und 20 Jahre

Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) legt fest, wie oft elektrische Installationen geprüft werden müssen. Ein Überblick über die Kontrollperioden.

NIV erklärt: Kontrollperioden 5, 10 und 20 Jahre

Was ist die NIV?

Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) regelt in der Schweiz die Erstellung, Kontrolle und Instandhaltung elektrischer Installationen. Sie definiert unter anderem die Kontrollperioden für verschiedene Gebäudetypen.

Kontrollperioden im Überblick

KontrollperiodeGebäudetypBeispiele
20 JahreWohnbautenEinfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser
10 JahreGewerbe, BüroBürogebäude, Läden, Restaurants, Hotels
5 JahreIndustrie, ÖffentlichFabriken, Werkstätten, Schulen, Spitäler
1 JahrSpezialanlagenBaustellen, provisorische Installationen

Wer überwacht die Einhaltung?

Der zuständige Netzbetreiber (im Kanton Zürich meist ewz oder EKZ) führt ein Register aller Installationen und fordert die Eigentümer rechtzeitig zur Kontrolle auf.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wird die Kontrollfrist überschritten:

  1. Mahnung durch den Netzbetreiber
  2. Bei weiterer Untätigkeit: Verfügung mit Fristsetzung
  3. Im Extremfall: Stromabschaltung (selten, aber möglich)

Sonderfall: Gemischte Nutzung

Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung (z.B. Wohnung + Gewerbe) gilt die kürzere Kontrollperiode für das gesamte Gebäude.

Tipp: Automatische Erinnerung

Im PrüfXpert Kundenportal können Sie Ihre Liegenschaften erfassen. Wir erinnern Sie automatisch 6 Monate, 3 Monate und 1 Monat vor Ablauf der Kontrollperiode.


Unsicher, wann Ihre nächste Kontrolle fällig ist? Kontaktieren Sie uns — wir prüfen das kostenlos für Sie.

Stefan Bloch
Stefan Bloch
Geschäftsführer & Elektro-Sicherheitsberater

Zertifizierter Sicherheitsberater (NIV Art. 27), ESTI-registriert (K-352577-4). Jahrelange Erfahrung in der Prüfung elektrischer Installationen im Kanton Zürich.

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