Was ist die NIV?
Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) regelt in der Schweiz die Erstellung, Kontrolle und Instandhaltung elektrischer Installationen. Sie definiert unter anderem die Kontrollperioden für verschiedene Gebäudetypen.
Kontrollperioden im Überblick
| Kontrollperiode | Gebäudetyp | Beispiele |
|---|---|---|
| 20 Jahre | Wohnbauten | Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser |
| 10 Jahre | Gewerbe, Büro | Bürogebäude, Läden, Restaurants, Hotels |
| 5 Jahre | Industrie, Öffentlich | Fabriken, Werkstätten, Schulen, Spitäler |
| 1 Jahr | Spezialanlagen | Baustellen, provisorische Installationen |
Wer überwacht die Einhaltung?
Der zuständige Netzbetreiber (im Kanton Zürich meist ewz oder EKZ) führt ein Register aller Installationen und fordert die Eigentümer rechtzeitig zur Kontrolle auf.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Wird die Kontrollfrist überschritten:
- Mahnung durch den Netzbetreiber
- Bei weiterer Untätigkeit: Verfügung mit Fristsetzung
- Im Extremfall: Stromabschaltung (selten, aber möglich)
Sonderfall: Gemischte Nutzung
Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung (z.B. Wohnung + Gewerbe) gilt die kürzere Kontrollperiode für das gesamte Gebäude.
Tipp: Automatische Erinnerung
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Zertifizierter Sicherheitsberater (NIV Art. 27), ESTI-registriert (K-352577-4). Jahrelange Erfahrung in der Prüfung elektrischer Installationen im Kanton Zürich.