← Alle Beiträge
1.4.2026 · Stefan Bloch
MängelBehebungTipps

Mängel bei der Elektrokontrolle: Was tun?

Bei der Elektrokontrolle wurden Mängel festgestellt? Kein Grund zur Panik. Erfahren Sie, welche Mängel es gibt und wie Sie diese beheben.

Mängel bei der Elektrokontrolle: Was tun?

Mängel sind häufiger als man denkt

Bei rund 30-40% aller Elektrokontrollen werden Mängel festgestellt. Das bedeutet nicht, dass Ihre Installation gefährlich ist — viele Mängel betreffen formale Aspekte oder kleinere Abweichungen.

Mängelkategorien

Leichte Mängel

  • Fehlende Beschriftungen
  • Abdeckungen nicht korrekt montiert
  • Dokumentation unvollständig

Frist: In der Regel 6 Monate

Mittlere Mängel

  • FI-Schutzschalter defekt
  • Isolationswerte unter Norm
  • Überlastete Stromkreise

Frist: In der Regel 3 Monate

Schwere Mängel

  • Direkter Berührungsschutz fehlt
  • Brandgefahr durch fehlerhafte Installation
  • Nicht zugelassene Materialien

Frist: Sofortige Behebung erforderlich

Der Mängelbericht

Bei PrüfXpert erhalten Sie einen detaillierten Mängelbericht mit:

  • Genaue Beschreibung jedes Mangels mit Foto
  • Betroffene Anlagekomponente und Standort
  • Einstufung der Schwere
  • Frist zur Behebung
  • Empfohlene Massnahmen

So gehen Sie vor

  1. Mängelbericht studieren — Verstehen Sie, was zu tun ist
  2. Installateur beauftragen — Konzessionierter Elektroinstallateur nötig
  3. Mängel beheben lassen — Innerhalb der gesetzten Frist
  4. Nachkontrolle — PrüfXpert prüft die Behebung
  5. SiNa erteilt — Nach erfolgreicher Nachkontrolle

Kosten

Die Kosten für die Mängelbehebung tragen Sie als Eigentümer. Die Nachkontrolle durch PrüfXpert ist in vielen Fällen im Originalpreis inbegriffen.

Tipp: Prävention

Lassen Sie Änderungen an der Elektroinstallation immer von einem konzessionierten Installateur ausführen. So vermeiden Sie Mängel bei der nächsten Kontrolle.


Mängel festgestellt? Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen bei der Planung der Behebung.

Stefan Bloch
Stefan Bloch
Geschäftsführer & Elektro-Sicherheitsberater

Zertifizierter Sicherheitsberater (NIV Art. 27), ESTI-registriert (K-352577-4). Jahrelange Erfahrung in der Prüfung elektrischer Installationen im Kanton Zürich.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung zu Ihrer Elektrokontrolle.

Jetzt Termin buchen