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20.3.2026 · Stefan Bloch
HandänderungImmobilienPflichten

Elektrokontrolle bei Handänderung: Pflichten beim Immobilienkauf

Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist eine Elektrokontrolle gesetzlich vorgeschrieben. Was Sie als Käufer oder Verkäufer wissen müssen.

Elektrokontrolle bei Handänderung: Pflichten beim Immobilienkauf

Gesetzliche Pflicht bei Eigentumsübertragung

Bei jeder Handänderung (Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung) einer Liegenschaft im Kanton Zürich muss eine Elektrokontrolle durchgeführt werden — unabhängig davon, wann die letzte periodische Kontrolle stattfand.

Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Elektrokontrolle verantwortlich. In der Praxis wird oft vereinbart:

  • Verkäufer lässt die Kontrolle vor dem Verkauf durchführen
  • Käufer übernimmt die Kontrolle als Bedingung im Kaufvertrag
  • Notar weist auf die Pflicht hin

Ablauf bei Handänderung

  1. Kontaktaufnahme — Termin vereinbaren (idealerweise 2-4 Wochen vor Handänderung)
  2. Kontrolle vor Ort — Prüfung aller elektrischen Installationen
  3. SiNa erteilt — Bei bestandener Prüfung innerhalb von 24h
  4. Meldung — SiNa wird an den Netzbetreiber übermittelt

Häufige Fragen

Was passiert bei Mängeln?

Mängel müssen vor oder nach der Handänderung behoben werden. Der SiNa wird erst nach erfolgreicher Nachkontrolle erteilt. Die Kosten für die Mängelbehebung sind Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer.

Kann die Handänderung ohne SiNa stattfinden?

Die Eigentumsübertragung im Grundbuch ist auch ohne SiNa möglich. Der neue Eigentümer ist dann aber verpflichtet, die Kontrolle nachzuholen.

Was kostet eine Kontrolle bei Handänderung?

Ab CHF 480 für ein Einfamilienhaus. Der Preis hängt von Grösse und Alter der Liegenschaft ab.


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Stefan Bloch
Stefan Bloch
Geschäftsführer & Elektro-Sicherheitsberater

Zertifizierter Sicherheitsberater (NIV Art. 27), ESTI-registriert (K-352577-4). Jahrelange Erfahrung in der Prüfung elektrischer Installationen im Kanton Zürich.

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